Jugendbegleiter (FAQ)

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Jugendbegleiterin bzw. Jugendbegleiter werden?

Jeder, der sich für Schü­le­rin­nen und Schü­ler enga­gie­ren möch­te, ins­be­son­de­re päd­ago­gisch bereits qua­li­fi­zier­te Per­so­nen wie aus­ge­bil­de­te Übungs- und Jugend­grup­pen­lei­ter, Schü­ler- und Bür­ger­men­to­ren sowie Musik­schul­päd­ago­gen, aber auch Fach­leu­te aus der Wirt­schaft und qua­li­fi­zier­te Ein­zel­per­so­nen wie Eltern, Senio­ren oder Geschäfts­leu­te aus dem schu­li­schen Umfeld.

Welche Kenntnisse bzw. Qualifikationen sollten Jugendbegleiter haben?

Die Tätig­keit als Jugend­be­glei­ter erfor­dert eine Grund­qua­li­fi­ka­ti­on, die neben päd­ago­gi­schen Grund­kennt­nis­sen auch orga­ni­sa­to­ri­sche und admi­nis­tra­ti­ve Kom­pe­tenz umfasst. Jugend­be­glei­ter soll­ten koope­ra­ti­ons­be­reit und kon­flikt­fä­hig sein. Vor­han­de­ne Qua­li­fi­ka­tio­nen wie etwa als Übungs­lei­ter, Grup­pen­lei­ter, als Schü­ler- oder Bür­ger­men­tor oder als Musik­schul­lehr­kraft erleich­tern die Tätig­keit und kön­nen bei Bedarf ergänzt wer­den. Grund­aus­bil­dun­gen und Fort­bil­dun­gen kön­nen an ver­schie­de­nen Bil­dungs­ein­rich­tun­gen im Land durch­ge­führt wer­den. Die Qua­li­fi­zie­rung kann von den Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder von den Kir­chen ver­ant­wor­tet wer­den. Die Aus- und Fort­bil­dung ist für die künf­ti­gen Jugend­be­glei­ter und Jugend­be­glei­te­rin­nen kostenlos.

Wie lange sollte ein Jugendbegleiter an einer Schule tätig sein?

Damit die Schu­le und die Eltern pla­nen kön­nen, ver­pflich­ten sich Jugend­be­glei­ter für min­des­tens ein Schul­halb­jahr, an der aus­ge­wähl­ten Schu­le ihr Betreu­ungs­an­ge­bot durch­zu­füh­ren. Es ist auch mög­lich, dass sich meh­re­re Jugend­be­glei­ter hin­sicht­lich eines Ange­bots für die­sen Zeit­raum abspre­chen, so dass eine Urlaubs- und Krank­heits­ver­tre­tung gesi­chert ist. Die wöchent­li­che Ein­satz­zeit rich­tet sich nach dem ver­ein­bar­ten Wochen­plan (ent­spre­chend den Rah­men­vor­ga­ben der Schul­lei­tung und des Schulträgers).

Welche ehrenamtliche Vergütung gibt es?

Die Jugend­be­glei­te­rin­nen und Jugend­be­glei­ter sind ehren­amt­lich tätig, d.h. sie erhal­ten ledig­lich eine ehren­amt­li­che Ver­gü­tung. Für jede teil­neh­men­de Schu­le wird bei ihrem Schul­trä­ger ein Schul­bud­get ein­ge­rich­tet und ver­wal­tet, über das die Schul­lei­tung letzt­ver­ant­wort­lich ent­schei­det. In die­ses Schul­bud­get fließt der Lan­des­zu­schuss, der Anteil des Schul­trä­gers (Städ­te, Gemein­den und Land­krei­se) und für man­che Betreu­ungs­an­ge­bo­te evtl. ein Eltern­bei­trag sowie Spon­so­ren­gel­der. Die Ver­gü­tung wird von den Schul­trä­gern ausbezahlt.

Wie sind Jugendbegleiter versichert?

Falls sie kei­nen ande­ren Unfall­ver­si­che­rungs- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz besit­zen, wer­den Jugend­be­glei­ter durch die Sam­mel­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge des Lan­des für bür­ger­schaft­lich und ehren­amt­lich enga­gier­te Men­schen in Baden-Würt­tem­berg geschützt.

Wie kann man als Schule an der Modellphase des Jugendbegleiter-Programms teilnehmen?

Wer sich für die Teil­nah­me mel­den möch­te, kann das form­los beim Minis­te­ri­um für Kul­tus, Jugend und Sport in Baden-Würt­tem­berg, Jugend­re­fe­rat, Königstr. 44, 70173 Stutt­gart, tun. Per Mail ist das bei Frau Hein mög­lich: ursula.hein@km.kv.bwl.de.

Welche Modellschulen machen beim Jugendbegleiter-Programm mit?

Die Lis­te der Modell­schu­len mit Ange­bo­ten und Kon­takt­da­ten fin­den Sie in Kapi­tel 5.5 und im Inter­net unter www.jugendbegleiter.jugendnetz.de – Jugend­be­gleit­erschu­len.

Wie findet man Jugendbegleiter und Jugendbegleiterinnen in der Region?

Die Rah­men­ver­ein­ba­rung zum Jugend­be­glei­ter-Pro­gramm haben rund 80 Ver­bän­de und Insti­tu­tio­nen unter­zeich­net. Die Jugend­be­glei­ter kom­men in ers­ter Linie aus deren regio­na­len und loka­len Ver­ei­nen, Ein­rich­tun­gen und Insti­tu­tio­nen in den Städ­ten und Gemein­den. Auch Ein­zel­per­so­nen im Umfeld der Schu­le kön­nen – in ers­ter Linie über die Eltern­schaft oder Schul­för­der­ver­ei­ne – ange­spro­chen wer­den. Die Betreu­ungs­an­ge­bo­te, Adres­sen und Ansprech­per­so­nen die­ser Orga­ni­sa­tio­nen fin­den Sie unter www.jugendbegleiter.jugendnetz.de.

Welche Vereinbarungen sollten mit den Jugendbegleitern getroffen werden?

Die­se Fra­ge wird in der Koor­di­nie­rungs­grup­pe an der Schu­le geklärt. Die Schul­lei­tung ent­schei­det letzt­end­lich über Art und Umfang des Ein­sat­zes und trifft die Abspra­chen mit den Jugendbegleitern.

Welche Themenbereiche werden im Jugendbegleiter-Programm angeboten?

Als Jugend­be­glei­ter oder Jugend­be­glei­te­rin machen Sie Betreu­ungs­an­ge­bo­te in unter­schied­li­chen Berei­chen: Ver­mit­teln Sie auf inter­es­san­te Wei­se wesent­li­che Bil­dungs­ele­men­te durch Akti­vi­tä­ten in Sport, Musik, Kunst und Kul­tur, durch Ange­bo­te zu Wirtschafts‑, Umwelt- und natur­wis­sen­schaft­li­chen The­men oder durch Wer­te bezo­ge­ne Ange­bo­te der kirch­li­chen Jugend­ar­beit. Wer spe­zi­el­le sozia­le Tätig­kei­ten wie Streit­schlich­ter­schu­lung, Ers­te-Hil­fe-Kur­se oder direk­tes sozia­les Enga­ge­ment fördern
möch­te, fin­det hier inter­es­san­te Tätig­keits­fel­der. Eben­so gefragt ist Ihre Unter­stüt­zung durch ergän­zen­de Betreu­ungs­an­ge­bo­te wie Haus­auf­ga­ben­hil­fe, Auf­sicht oder Mit­hil­fe in der Schulmensa.

Wie zuverlässig ist die Betreuung durch Jugendbegleiter?

Eltern müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass ihr Kind in der von der Schu­le garan­tier­ten Zeit zuver­läs­sig betreut wird. Aber auch die Jugend­be­glei­ter müs­sen sicher sein kön­nen, dass Ihre Grup­pe mit Schü­le­rin­nen und Schü­lern zuver­läs­sig in jede Betreu­ungs­stun­de kommt. Zur Garan­tie der Zuver­läs­sig­keit gehö­ren also bei­de Sei­ten: Zum einen wäh­len die Eltern mit ihrem Kind Betreu­ungs­an­ge­bo­te aus, an dem das Kind dann kon­se­quent min­des­tens ein Schul­halb­jahr lang teil­nimmt. Zum ande­ren garan­tie­ren die Jugend­be­glei­ter zusam­men mit der ent­sen­den­den loka­len Insti­tu­ti­on und der Schu­le, dass das Betreu­ungs­an­ge­bot zuver­läs­sig über ein Schul­halb­jahr statt­fin­den wird. Dies kann auch durch Team- oder Ver­tre­tungs­lö­sun­gen sicher­ge­stellt werden.

Sind die Nachmittagsangebote der Jugendbegleiter verpflichtend?

Nein, die Ange­bo­te sind von Eltern und ihren Kin­dern frei aus­wähl­bar. Auch wenn Ihr Kind auf eine Modell­schu­le geht, ent­schei­den Sie, wie vie­le Nach­mit­tags­an­ge­bo­te Ihr Kind wahr­nimmt. Nach Ablauf eines Schul­halb­jah­res wird neu aus­ge­wählt und Sie kön­nen Ihren mög­li­cher­wei­se ver­än­der­ten Bedürf­nis­sen nach Ganz­ta­ges­be­treu­ung Rech­nung tragen.

Sollen die Jugendbegleiter die Lehrkräfte ersetzen?

Nein, die Jugend­be­glei­ter machen ein über den klas­si­schen Unter­richt hin­aus­ge­hen­des Ange­bot. Die Jugend­be­glei­tung wird nicht vor­ran­gig auf den Erwerb rein inhalt­li­chen Wis­sens abzie­len, son­dern durch viel­fäl­ti­ge, teil­wei­se ganz­heit­li­che oder erleb­nis­ori­en­tier­te Lern­for­men die gesun­de Ent­wick­lung von Kin­dern und Jugend­li­chen unter­stüt­zen. Wich­tig ist: Das Ange­bot darf auch Frei­zeit­cha­rak­ter haben, Spaß machen und ent­span­nen. Das Jugend­be­glei­ter-Pro­gramm ist somit ein ergän­zen­der Bau­stein im Aus­bau der bedarfs­ori­en­tier­ten, flä­chen­de­cken­den Ganztagesschule.