Jugendbegleiter (FAQ)
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Jugendbegleiterin bzw. Jugendbegleiter werden?
Jeder, der sich für Schülerinnen und Schüler engagieren möchte, insbesondere pädagogisch bereits qualifizierte Personen wie ausgebildete Übungs- und Jugendgruppenleiter, Schüler- und Bürgermentoren sowie Musikschulpädagogen, aber auch Fachleute aus der Wirtschaft und qualifizierte Einzelpersonen wie Eltern, Senioren oder Geschäftsleute aus dem schulischen Umfeld.
Welche Kenntnisse bzw. Qualifikationen sollten Jugendbegleiter haben?
Die Tätigkeit als Jugendbegleiter erfordert eine Grundqualifikation, die neben pädagogischen Grundkenntnissen auch organisatorische und administrative Kompetenz umfasst. Jugendbegleiter sollten kooperationsbereit und konfliktfähig sein. Vorhandene Qualifikationen wie etwa als Übungsleiter, Gruppenleiter, als Schüler- oder Bürgermentor oder als Musikschullehrkraft erleichtern die Tätigkeit und können bei Bedarf ergänzt werden. Grundausbildungen und Fortbildungen können an verschiedenen Bildungseinrichtungen im Land durchgeführt werden. Die Qualifizierung kann von den Vereinen, Verbänden oder von den Kirchen verantwortet werden. Die Aus- und Fortbildung ist für die künftigen Jugendbegleiter und Jugendbegleiterinnen kostenlos.
Wie lange sollte ein Jugendbegleiter an einer Schule tätig sein?
Damit die Schule und die Eltern planen können, verpflichten sich Jugendbegleiter für mindestens ein Schulhalbjahr, an der ausgewählten Schule ihr Betreuungsangebot durchzuführen. Es ist auch möglich, dass sich mehrere Jugendbegleiter hinsichtlich eines Angebots für diesen Zeitraum absprechen, so dass eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung gesichert ist. Die wöchentliche Einsatzzeit richtet sich nach dem vereinbarten Wochenplan (entsprechend den Rahmenvorgaben der Schulleitung und des Schulträgers).
Welche ehrenamtliche Vergütung gibt es?
Die Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten lediglich eine ehrenamtliche Vergütung. Für jede teilnehmende Schule wird bei ihrem Schulträger ein Schulbudget eingerichtet und verwaltet, über das die Schulleitung letztverantwortlich entscheidet. In dieses Schulbudget fließt der Landeszuschuss, der Anteil des Schulträgers (Städte, Gemeinden und Landkreise) und für manche Betreuungsangebote evtl. ein Elternbeitrag sowie Sponsorengelder. Die Vergütung wird von den Schulträgern ausbezahlt.
Wie sind Jugendbegleiter versichert?
Falls sie keinen anderen Unfallversicherungs- oder Haftpflichtversicherungsschutz besitzen, werden Jugendbegleiter durch die Sammelversicherungsverträge des Landes für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Menschen in Baden-Württemberg geschützt.
Wie kann man als Schule an der Modellphase des Jugendbegleiter-Programms teilnehmen?
Wer sich für die Teilnahme melden möchte, kann das formlos beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg, Jugendreferat, Königstr. 44, 70173 Stuttgart, tun. Per Mail ist das bei Frau Hein möglich: ursula.hein@km.kv.bwl.de.
Welche Modellschulen machen beim Jugendbegleiter-Programm mit?
Die Liste der Modellschulen mit Angeboten und Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 5.5 und im Internet unter www.jugendbegleiter.jugendnetz.de – Jugendbegleiterschulen.
Wie findet man Jugendbegleiter und Jugendbegleiterinnen in der Region?
Die Rahmenvereinbarung zum Jugendbegleiter-Programm haben rund 80 Verbände und Institutionen unterzeichnet. Die Jugendbegleiter kommen in erster Linie aus deren regionalen und lokalen Vereinen, Einrichtungen und Institutionen in den Städten und Gemeinden. Auch Einzelpersonen im Umfeld der Schule können – in erster Linie über die Elternschaft oder Schulfördervereine – angesprochen werden. Die Betreuungsangebote, Adressen und Ansprechpersonen dieser Organisationen finden Sie unter www.jugendbegleiter.jugendnetz.de.
Welche Vereinbarungen sollten mit den Jugendbegleitern getroffen werden?
Diese Frage wird in der Koordinierungsgruppe an der Schule geklärt. Die Schulleitung entscheidet letztendlich über Art und Umfang des Einsatzes und trifft die Absprachen mit den Jugendbegleitern.
Welche Themenbereiche werden im Jugendbegleiter-Programm angeboten?
Als Jugendbegleiter oder Jugendbegleiterin machen Sie Betreuungsangebote in unterschiedlichen Bereichen: Vermitteln Sie auf interessante Weise wesentliche Bildungselemente durch Aktivitäten in Sport, Musik, Kunst und Kultur, durch Angebote zu Wirtschafts‑, Umwelt- und naturwissenschaftlichen Themen oder durch Werte bezogene Angebote der kirchlichen Jugendarbeit. Wer spezielle soziale Tätigkeiten wie Streitschlichterschulung, Erste-Hilfe-Kurse oder direktes soziales Engagement fördern
möchte, findet hier interessante Tätigkeitsfelder. Ebenso gefragt ist Ihre Unterstützung durch ergänzende Betreuungsangebote wie Hausaufgabenhilfe, Aufsicht oder Mithilfe in der Schulmensa.
Wie zuverlässig ist die Betreuung durch Jugendbegleiter?
Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Kind in der von der Schule garantierten Zeit zuverlässig betreut wird. Aber auch die Jugendbegleiter müssen sicher sein können, dass Ihre Gruppe mit Schülerinnen und Schülern zuverlässig in jede Betreuungsstunde kommt. Zur Garantie der Zuverlässigkeit gehören also beide Seiten: Zum einen wählen die Eltern mit ihrem Kind Betreuungsangebote aus, an dem das Kind dann konsequent mindestens ein Schulhalbjahr lang teilnimmt. Zum anderen garantieren die Jugendbegleiter zusammen mit der entsendenden lokalen Institution und der Schule, dass das Betreuungsangebot zuverlässig über ein Schulhalbjahr stattfinden wird. Dies kann auch durch Team- oder Vertretungslösungen sichergestellt werden.
Sind die Nachmittagsangebote der Jugendbegleiter verpflichtend?
Nein, die Angebote sind von Eltern und ihren Kindern frei auswählbar. Auch wenn Ihr Kind auf eine Modellschule geht, entscheiden Sie, wie viele Nachmittagsangebote Ihr Kind wahrnimmt. Nach Ablauf eines Schulhalbjahres wird neu ausgewählt und Sie können Ihren möglicherweise veränderten Bedürfnissen nach Ganztagesbetreuung Rechnung tragen.
Sollen die Jugendbegleiter die Lehrkräfte ersetzen?
Nein, die Jugendbegleiter machen ein über den klassischen Unterricht hinausgehendes Angebot. Die Jugendbegleitung wird nicht vorrangig auf den Erwerb rein inhaltlichen Wissens abzielen, sondern durch vielfältige, teilweise ganzheitliche oder erlebnisorientierte Lernformen die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützen. Wichtig ist: Das Angebot darf auch Freizeitcharakter haben, Spaß machen und entspannen. Das Jugendbegleiter-Programm ist somit ein ergänzender Baustein im Ausbau der bedarfsorientierten, flächendeckenden Ganztagesschule.