Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Gymnasium in der Taus in Backnang ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.taus-gymansium.de sowie deren Unterseiten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar. Einige Inhalte und Funktionen sind noch nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente und Formulare sind teilweise nicht barrierefrei.
- Einzelne Grafiken und Objekte enthalten noch keine oder unvollständige Alternativtexte.
- Kontraste und Schriftgrößen entsprechen nicht überall den Mindestanforderungen.
- Videos, sofern vorhanden, verfügen derzeit nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden.
- Erläuterungen in Leichter Sprache sind derzeit noch nicht vorhanden.
Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise abzubauen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.04.2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
Gymnasium in der Taus
Häfnersweg 63
71522 Backnang
Email: sekretariat[at]taus-gymnasium.de
Telefon: 07191/90460
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind und wir auf Ihr Feedback nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E‑Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.